KOSTNER Verordnungsleitfaden
■ Produktinformationsübersichten ■ Orthopädie-Schuhtechnik ■ Orthopädietechnik ■ Reha – Hilfsmittel ■ Sanitätshaus von A-Z ■ Allgemeine Informationen 13 Gebrauchsdauer ÖGK BVAEB-OEB / BVAEB-EB SVS-LW SVS-GW Schuh- zurichtungen Erwachsene Erstversorgung: 2 Paar, Gebrauchsdauer 1 Jahr Folgeversorgung: Alle 6 Monate nach Ablauf der Gebrauchsdauer der Erstversorgung Kinder Erstversorgung: 2 Paar, Gebrauchsdauer 6 Monate Folgeversorgung: Alle 6 Monate nach Ablauf der Gebrauchsdauer der Erstversorgung Erwachsene Erstversorgung: 2 Paar*, Gebrauchsdauer 1 Jahr Folgeversorgung: Alle 6 Monate nach Ablauf der Gebrauchsdauer der Erstversorgung Kinder Erstversorgung: 2 Paar, Gebrauchsdauer 6 Monate Folgeversorgung: Alle 6 Monate nach Ablauf der Gebrauchsdauer der Erstversorgung Erwachsene Erstversorgung: 2 Paar Gebrauchsdauer 2 Jahre Folgeversorgung: 1 Paar, Gebrauchsdauer 1 Jahr Kinder Erstversorgung: 2 Paar, Gebrauchsdauer 1 Jahr Folgeversorgung: Alle 6 Monate nach Ablauf der Gebrauchsdauer der Erstversorgung 3 Paar im Jahr Maßschuhe Erwachsene Erstversorgung: 2 Paar, Gebrauchsdauer 2 Jahre Folgeversorgung: 1 x pro Jahr nach Ablauf der Gebrauchsdauer der Erstversorgung Kinder Erstversorgung: 2 Paar, Gebrauchsdauer 6 Monate Folgeversorgung: Alle 6 Monate nach Ablauf der Gebrauchsdauer der Erstversorgung Erwachsene Erstversorgung: 2 Paar, Gebrauchsdauer 2 Jahre Folgeversorgung: 1 x pro Jahr nach Ablauf der Gebrauchsdauer der Erstversorgung Kinder Erstversorgung: 2 Paar, Gebrauchsdauer 6 Monate Folgeversorgung: Alle 6 Monate nach Ablauf der Gebrauchsdauer der Erstversorgung Erwachsene Erstversorgung: 2 Paar, Gebrauchsdauer 2 Jahre Folgeversorgung: 1 x pro Jahr nach Ablauf der Gebrauchsdauer der Erstversorgung Kinder Erstversorgung: 2 Paar, Gebrauchsdauer 6 Monate Folgeversorgung: Alle 6 Monate nach Ablauf der Gebrauchsdauer der Erstversorgung Erwachsene Erstversorgung: 2 Paar, Gebrauchsdauer 2 Jahre Folgeversorgung: 1 x pro Jahr nach Ablauf der Gebrauchsdauer der Erstversorgung Kinder Erstversorgung: 2 Paar, Gebrauchsdauer 2 Jahre Folgeversorgung: 1 x pro Jahr nach Ablauf der Gebrauchsdauer der Erstversorgung
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