KOSTNER Verordnungsleitfaden

■ Produktinformationsübersichten ■ Orthopädie-Schuhtechnik ■ Orthopädietechnik ■ Reha – Hilfsmittel ■ Sanitätshaus von A-Z ■ Allgemeine Informationen 17 Praktiker / Facharzt VO Auszug Präambel ÖGK Auszug Präambel Ost-Vertrag P F F-OT CH ver CHV IND bei Verordnung mit Indikation, keine kassenärztliche Befürwortung/verwaltungsmäßige Bewilligung erforderlich anderenfalls kassenärztliche Befürwortung/verwaltungsmäßige Bewilligung notwendig Verschreibung ausdrücklich durch den Facharzt/die Fachärztin für Orthopädie und/oder Unfallchirugie notwendig kassenärztliche Befürwortung UND verwaltungsmäßige Bewilligung erforderlich Bewilligungsfreie Abgabe bei Verordnung durch alle Vertragsärzte Erst-VO: Bewilligungsfreie Abgabe bei Verordnung durch einen Vertrags-Facharzt, andernfalls kassenärztliche Befürwortung erforderlich. Folge-VO: Bewilligungsfreie Abgabe bei Verordnung durch alle Vertragsärzte nur kassenärztliche Befürwortung notwendig, verwaltungsmäßige Bewilligung nicht notwendig nur verwaltungsmäßige Bewilligung notwendig, kassenärztliche Befürwortung nicht notwendig 7. Bewilligung (siehe Beilage 2) Die Bandagen und Orthesen sind mit Symbolen bezeichnet, die über eine etwaige Bewilligungs- pflicht Auskunft geben und nachstehende Bedeutung haben: Symbol "P": ....... Bewilligungsfreie Abgabe bei Verordnung durch praktische Vertragsärzte und Vertragsfachärzte Symbol "F": ....... Bewilligungsfreie Abgabe bei Verordnung durch einen Facharzt (Fachabteilung) eines - bezogen auf das konkrete Krankheitsbild im Einzelfall - einschlägigen Fachgebietes; in anderen Fällen ist eine Bewilligung durch den Versicherungsträger erforderlich. Wiederversorgun- gen von infolge Verschleiß unbrauchbar gewordenen Behelfen können bewilligungsfrei auch von anderen Vertragsärzten verordnet werden. Quelle: TARIFANHANG 2021 SGKK 17/LG/Fs Bandagisten Abgabekennzeichen Quelle: Anlage III Stand 01/2003 BANDAGEN UND ORTHESEN Präambel, S. 4 Somit kann auch der praktische Arzt ALLE „F“-Produkte verordnen, allerdings müssen diese dann von der Krankenkasse bewilligt werden! Die Bewilligung wird von KOSTNER eingeholt.

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